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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Sie bieten der IM TEAM
Event Agentur u. Media Agentur lediglich den Abschluss eines Vertrages an. Dieser
Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch uns und Ihr
Einverständnis zustande.
Genau wie Sie, sind auch wir an einem gelungenen Event interessiert. Wir
bemühen uns alle Bedingungen dafür zu schaffen. Klare rechtliche Regeln sind
dafür u. a. eine wichtige Voraussetzung.
Wir bitten Sie deshalb, diese AGB unbedingt vor Vertragsanbahnung zu
lesen. Mit Ihrer Anmeldung setzen wir voraus, dass Sie diese akzeptieren
und damit als zukünftigen Vertragsbestandteil anerkennen.
2. Ausschluss des § 651k III BGB
IM TEAM ist eine Agentur und ein Veranstaltungsmakler. Wir organisieren
und vermitteln individuelle Eventleistungen und thematische
Veranstaltungen für Einzelpersonen und Gruppen.
Vorwiegender Gegenstand des Geschäftsbetriebes ist die Vermittlung von
Leistungen.
Die Bestimmungen des § 651k III BGB treffen damit nicht zu.
3. Abschluss eines Vertrages
Mit der Anmeldung zu einem Event bzw. der schriftlichen oder telemedialen
Bestätigung (per e -mail) eines Angebotes bieten Sie uns den Abschluss eines
Vertrages an.
Vertragspartner IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur ist der Anmelder (im
folgenden Eventnehmer genannt). Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Eventnehmer
erhält eine Auftragsbestätigung, in der alle Einzelleistungen
(einschließlich besonders gekennzeichneter Fremd- und Sonderleistungen)
enthalten sind.
Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung bzw.
von einem Pauschalangebot auf den Websites und anderen aktuellen
Publikationen von der IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur, entsteht ein neues
Angebot. An dieses neue Angebot sind wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden.
Widerspricht der Anmelder innerhalb der 10 Tage dem Angebot nicht, gilt es
als angenommen.
4. Leistungen, Preise und Bezahlung:
4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen auf den Websites und anderen aktuellen
Publikationen bzw. in der Auftragsbestätigung verbindlich.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach
Vertragsabschluß notwendig werden und von der IM TEAM Eventagentur u.Media Agentur
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
gesamten Zuschnitt des Events nicht beeinträchtigen.
4.2. Es gelten die im Angebot abgegebenen Preise und Leistungen. Wir
halten uns an dieses Angebot für sechs Monate gebunden.
Ausgenommen sind Leistungen von Fremdanbietern, auf die wir keinen
Einfluss haben und die auch nicht unmittelbarer Vertragsbestandteil sind.
5. Stornierungen durch den Eventnehmer, Leistungsänderung,
Ersatzperson:
5.1. Der Eventnehmer kann jederzeit vor Inanspruchnahme einer
Eventleistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss
schriftlich oder telemedial (per e-mail) erfolgen.
Bei den von uns erhobenen
Stornierungskosten wird die Aufwandsentschädigung, die bei
Vertragsabschluß fällig ist, verrechnet. Ist die Stornierung als
kostenfrei ausgewiesen, erhalten Sie den Betrag umgehend zurück erstattet.
5.2. Werden auf Wunsch des Eventnehmers nach Vertragsabschluß Änderungen
einzelner oder der Gesamtleistung, des Termins oder Ortes gewünscht, kann
dies nur in Form einer Stornierung und Neuanmeldung geschehen. Der
Eventnehmer erhält ein angemessenes neues Angebot. Lehnt er dieses ab,
gelten die unter 5.1. getroffenen Festlegungen.
5.3. Bis zur Inanspruchnahme einer Leistung kann der Eventnehmer
verlangen, dass statt seiner, eine andere Person oder Gruppe in die Rechte
und Pflichten des Vertrages eintritt.
IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur kann dem Eintritt von Dritten widersprechen,
wenn dadurch gesetzliche Vorschriften verletzt werden, eine unangemessene
Aufwandserhöhung entsteht oder die Sinnhaftigkeit des Events in Frage
gestellt wird.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so entsteht für den ursprünglichen
Eventnehmer erst eine Freistellung von der Haftung mit Zustandekommen
eines neuen Vertrages zwischen IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur und der oder
den Ersatzpersonen.
6. Vertragskündigung durch IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur
IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur behält sich vor, aus nachfolgend aufgeführten
Gründen den Vertrag zu kündigen:
a) Nichtzahlung der vereinbarten Aufwandsentschädigung bis 21 Tage nach
Fälligkeit
b) Nachhaltige Störung der Veranstaltung durch den Eventnehmer
c) Voraussichtliche Verhinderung oder erhebliche Beeinträchtigung der
Leistungserbringung
durch Höhere Gewalt
Für die unter 6 a) und b) beschriebenen Fälle behält IM TEAM Event u. Media
Agentur den Anspruch auf Zahlung von mindestens 50 % des
Angebotspreises.
7. Haftung von IM TEAM Event u. Media Agentur Gewährleistung:
7.1. IM TEAM Event u. Media Agentur haftet im Rahmen der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der auf
Websites, in Katalogen und Prospekten gemachten Angaben und die
ordnungsgemäße Erbringung der angebotenen Leistung.
7.2. Werden durch den Eventnehmer Fremdleistungen in Anspruch genommen,
die ausdrücklich als solche im Angebot gekennzeichnet sind und nicht über
IM TEAM Event u. Media Agentur abgerechnet werden, haften wir nur im Falle
einer schuldhaften Verletzung unserer Sorgfaltspflicht.
7.3. Wird die angebotene Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht, so kann
der Eventnehmer Abhilfe verlangen. IM TEAM Event Agentur u. Media Agentur kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unangemessen hohen Aufwand erfordert.
Der Eventnehmer kann für nicht oder stark mangelhaft erbrachte Leistungen
eine Minderung des Preises verlangen. Die Minderung bemisst sich aus dem
für die mangelhaft erbrachte Leistung kalkulierten Einzelpreis sowie einer
Kulanzsumme in Höhe von 5 % des Angebotspreises. Für den Fall der
Preisminderung kann dem Anmelder Einblick in die Kalkulation der
Gesamtleistung gegeben werden. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der
Eventnehmer es unterlässt, den Mangel innerhalb einer Frist von 30 Tagen
nach Inanspruchnahme der Leistung anzumelden.
Der Eventnehmer hat Mitwirkungspflicht. Er hat bei auftretenden Mängeln
oder Störungen der Reise oder der Veranstaltung im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen die Pflicht Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten oder
dem Schadenseintritt entgegenzuwirken.
8. Vertrauens- und Diskretionsverpflichtung:
Wir sind uns dessen bewusst, dass es sich bei allen Kontakten mit uns um
sehr persönliche und vertrauliche Informationen handelt.
Aus diesem Grunde fühlen wir uns zu erhöhter Diskretion verpflichtet, der
wir mit einem hohen technischen Sicherheitsaufwand gerecht werden. Im
Rahmen des Projektes verpflichtet sich IM TEAM Event Agentur u. Media
Agentur keinerlei Daten Ihrer Kunden ohne deren ausdrücklichen Wunsch
länger als notwendig zu speichern. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der
Laufzeit des geschlossenen Vertrages plus einer Nachbearbeitungszeit von
30 Tagen.
Danach werden alle Kundendaten gelöscht.
Wir garantieren, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen
Kundeninformationen nicht erfolgt.
Die Verbindungen, die IM TEAM Event u. Media Agentur für eine
Kontaktaufnahme und weitere Absprachen selbst anbietet sind geschützt.
Bitte benutzen Sie deshalb für Kontaktierungen immer die von uns
angebotene e-mail Verbindung.
9. Copyright:
Alle von
IM TEAM Event Agentur u. Media Agentur entworfenen oder vermittelten
Grafische & Symbolische Elemente, dass für die Öffentliche Werbung und
Presse benutzt wird, braucht der Vertragspartner auch für die weiteren
Veranstaltungen
eine schriftliche Genehmigung. An alle Grafiken die von IM TEAM erstellt
oder vermittelt worden sind, sind unter Copyright durch die Firma IM TEAM
geschützt.
10. Gerichtsstand:
Der Eventnehmer kann IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur nur an dem für den Sitz
des Unternehmens zuständigen Gericht verklagen.
Für Klagen gegenüber dem Eventnehmer ist der Wohnsitz des Beklagten
maßgebend.
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