Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Sie bieten der IM TEAM Event Agentur u. Media Agentur lediglich den Abschluss eines Vertrages an. Dieser Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch uns und Ihr Einverständnis zustande. Genau wie Sie, sind auch wir an einem gelungenen Event interessiert. Wir bemühen uns alle Bedingungen dafür zu schaffen. Klare rechtliche Regeln sind dafür u. a. eine wichtige Voraussetzung. Wir bitten Sie deshalb, diese AGB unbedingt vor Vertragsanbahnung zu lesen. Mit Ihrer Anmeldung setzen wir voraus, dass Sie diese akzeptieren und damit als zukünftigen Vertragsbestandteil anerkennen.

2. Ausschluss des § 651k III BGB

IM TEAM ist eine Agentur und ein Veranstaltungsmakler. Wir organisieren und vermitteln individuelle Eventleistungen und thematische Veranstaltungen für Einzelpersonen und Gruppen. Vorwiegender Gegenstand des Geschäftsbetriebes ist die Vermittlung von Leistungen. Die Bestimmungen des § 651k III BGB treffen damit nicht zu.

3. Abschluss eines Vertrages

Mit der Anmeldung zu einem Event bzw. der schriftlichen oder telemedialen Bestätigung (per e -mail) eines Angebotes bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. Vertragspartner IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur ist der Anmelder (im folgenden Eventnehmer genannt). Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Eventnehmer erhält eine Auftragsbestätigung, in der alle Einzelleistungen (einschließlich besonders gekennzeichneter Fremd- und Sonderleistungen) enthalten sind. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung bzw. von einem Pauschalangebot auf den Websites und anderen aktuellen Publikationen von der IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur, entsteht ein neues Angebot. An dieses neue Angebot sind wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Widerspricht der Anmelder innerhalb der 10 Tage dem Angebot nicht, gilt es als angenommen.

4. Leistungen, Preise und Bezahlung:

4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf den Websites und anderen aktuellen Publikationen bzw. in der Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von der IM TEAM Eventagentur u.Media Agentur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt des Events nicht beeinträchtigen.

4.2. Es gelten die im Angebot abgegebenen Preise und Leistungen. Wir halten uns an dieses Angebot für sechs Monate gebunden. Ausgenommen sind Leistungen von Fremdanbietern, auf die wir keinen Einfluss haben und die auch nicht unmittelbarer Vertragsbestandteil sind.

5. Stornierungen durch den Eventnehmer, Leistungsänderung, Ersatzperson:

5.1. Der Eventnehmer kann jederzeit vor Inanspruchnahme einer Eventleistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich oder telemedial (per e-mail) erfolgen. Bei den von uns erhobenen Stornierungskosten wird die Aufwandsentschädigung, die bei Vertragsabschluß fällig ist, verrechnet. Ist die Stornierung als kostenfrei ausgewiesen, erhalten Sie den Betrag umgehend zurück erstattet.

5.2. Werden auf Wunsch des Eventnehmers nach Vertragsabschluß Änderungen einzelner oder der Gesamtleistung, des Termins oder Ortes gewünscht, kann dies nur in Form einer Stornierung und Neuanmeldung geschehen. Der Eventnehmer erhält ein angemessenes neues Angebot. Lehnt er dieses ab, gelten die unter 5.1. getroffenen Festlegungen.

5.3. Bis zur Inanspruchnahme einer Leistung kann der Eventnehmer verlangen, dass statt seiner, eine andere Person oder Gruppe in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur kann dem Eintritt von Dritten widersprechen, wenn dadurch gesetzliche Vorschriften verletzt werden, eine unangemessene Aufwandserhöhung entsteht oder die Sinnhaftigkeit des Events in Frage gestellt wird. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so entsteht für den ursprünglichen Eventnehmer erst eine Freistellung von der Haftung mit Zustandekommen eines neuen Vertrages zwischen IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur und der oder den Ersatzpersonen.

6. Vertragskündigung durch IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur

IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur behält sich vor, aus nachfolgend aufgeführten Gründen den Vertrag zu kündigen:
a) Nichtzahlung der vereinbarten Aufwandsentschädigung bis 21 Tage nach Fälligkeit
b) Nachhaltige Störung der Veranstaltung durch den Eventnehmer
c) Voraussichtliche Verhinderung oder erhebliche Beeinträchtigung der Leistungserbringung durch Höhere Gewalt Für die unter 6 a) und d) beschriebenen Fälle behält IM TEAM Event u. Media Agentur den Anspruch auf Zahlung von mindestens 50 % des Angebotspreises.

7. Haftung von IM TEAM Event u. Media Agentur Gewährleistung:

Art. 6 I Buchstabe a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine
7.1. IM TEAM Event u. Media Agentur haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der auf Websites, in Katalogen und Prospekten gemachten Angaben und die ordnungsgemäße Erbringung der angebotenen Leistung.

7.2. Werden durch den Eventnehmer Fremdleistungen in Anspruch genommen, die ausdrücklich als solche im Angebot gekennzeichnet sind und nicht über IM TEAM Event u. Media Agentur abgerechnet werden, haften wir nur im Falle einer schuldhaften Verletzung unserer Sorgfaltspflicht.

7.3. Wird die angebotene Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht, so kann der Eventnehmer Abhilfe verlangen. IM TEAM Event Agentur u. Media Agentur kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unangemessen hohen Aufwand erfordert.

Der Eventnehmer kann für nicht oder stark mangelhaft erbrachte Leistungen eine Minderung des Preises verlangen. Die Minderung bemisst sich aus dem für die mangelhaft erbrachte Leistung kalkulierten Einzelpreis sowie einer Kulanzsumme in Höhe von 5 % des Angebotspreises. Für den Fall der Preisminderung kann dem Anmelder Einblick in die Kalkulation der Gesamtleistung gegeben werden. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Eventnehmer es unterlässt, den Mangel innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Inanspruchnahme der Leistung anzumelden.

Der Eventnehmer hat Mitwirkungspflicht. Er hat bei auftretenden Mängeln oder Störungen der Reise oder der Veranstaltung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Pflicht Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten oder dem Schadenseintritt entgegenzuwirken.

8. Vertrauens- und Diskretionsverpflichtung:

Wir sind uns dessen bewusst, dass es sich bei allen Kontakten mit uns um sehr persönliche und vertrauliche Informationen handelt. Aus diesem Grunde fühlen wir uns zu erhöhter Diskretion verpflichtet, der wir mit einem hohen technischen Sicherheitsaufwand gerecht werden. Im Rahmen des Projektes verpflichtet sich IM TEAM Event Agentur u. Media Agentur keinerlei Daten Ihrer Kunden ohne deren ausdrücklichen Wunsch länger als notwendig zu speichern. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Laufzeit des geschlossenen Vertrages plus einer Nachbearbeitungszeit von 30 Tagen. Danach werden alle Kundendaten gelöscht. Wir garantieren, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht erfolgt. Die Verbindungen, die IM TEAM Event u. Media Agentur für eine Kontaktaufnahme und weitere Absprachen selbst anbietet sind geschützt. Bitte benutzen Sie deshalb für Kontaktierungen immer die von uns angebotene e-mail Verbindung.

9. Copyright:

Alle von IM TEAM Event Agentur u. Media Agentur entworfenen oder vermittelten Grafische & Symbolische Elemente, dass für die Öffentliche Werbung und Presse benutzt wird, braucht der Vertragspartner auch für die weiteren Veranstaltungen eine schriftliche Genehmigung. An alle Grafiken die von IM TEAM erstellt oder vermittelt worden sind, sind unter Copyright durch die Firma IM TEAM geschützt.

10. Gerichtsstand:

Der Eventnehmer kann IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur nur an dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Gericht verklagen. Für Klagen gegenüber dem Eventnehmer ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend.


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