Sie bieten der IM TEAM Event und Media GmbH den Abschluss eines Vertrages an. Dieser Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch uns zustande. Genau wie Sie, sind auch wir an einem gelungenen Event interessiert. Wir bemühen uns alle Bedingungen dafür zu schaffen. Klare rechtliche Regeln sind dafür u. a. eine wichtige Voraussetzung. Wir bitten Sie deshalb, diese AGB unbedingt vor Vertragsanbahnung zu lesen. Mit Ihrer Anmeldung setzen wir voraus, dass Sie diese akzeptieren und damit als zukünftigen Vertragsbestandteil anerkennen. Alle Fieranten/Aussteller sind selbst für die Müllentsorgung und einen sauberen Standplatz verantwortlich. Eine Müllentsorgung muss ansonsten schriftlich beantragt werden und wird in Rechnung gestellt. Das vorzeitige Abbauen ist nicht möglich. Ausnahmen werden nur in Notfällen nach Absprache mit dem Veranstalter geregelt. Alle Austeller/innen verpflichten sich persönlich oder durch eine Vertretung zur Anwesenheit am Stand während der Öffnungszeiten.
IM TEAM ist eine Agentur und ein Veranstaltungsmakler. Wir organisieren und vermitteln individuelle Eventleistungen und thematische Veranstaltungen für Einzelpersonen und Gruppen. Vorwiegender Gegenstand des Geschäftsbetriebes ist die Vermittlung von Leistungen. Die Bestimmungen des § 651k III BGB treffen damit nicht zu. Alle Austeller/innen haften für Unfälle durch Ausstellungsstücke, Maschinen, Ausstattungen etc. Es muss eine ausreichende Betriebshaftpflicht abgeschlossen sein.
Mit der Anmeldung zu einem Event bzw. der schriftlichen oder telemedialen Bestätigung (per e -mail) eines Angebotes bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. Vertragspartner IM TEAM Eventagentur u. Media GmbH ist der Veranstalter (der Aussteller im folgenden Eventnehmer genannt). Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Eventnehmer erhält eine Auftragsbestätigigung zum gemeinsamen Vertrag der jeweiligen Veranstaltung/en.
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Alle Austeller/innen verpflichten sich persönlich oder durch eine Vertretung zur Anwesenheit am Stand während der Öffnungszeiten. Sollten irgendwelche Umstände (höhere Gewalt) eine Abhaltung unmöglich machen, berechtigt den Markt ohne Schadensersatzkosten abzusagen bzw. abzubrechen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellerstand, der Ware oder für deren Abhandenkommen. Die Austeller/innen haften für Schäden, die durch sie, ihr Personal oder Ausstellungsstücke entstehen.
4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf den Websites und anderen aktuellen Publikationen bzw. in der Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von der IM TEAM Eventagentur u.Media Agentur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt des Events nicht beeinträchtigen.
4.2. Es gelten die im Angebot abgegebenen Preise und Leistungen. Wir halten uns an dieses Angebot für sechs Monate gebunden. Ausgenommen sind Leistungen von Fremdanbietern, auf die wir keinen Einfluss haben und die auch nicht unmittelbarer Vertragsbestandteil sind.
5.1. Bei Absagen 2 Monate vor der jeweiligen Veranstaltung können keine Teilnahmegebühren erstattet werden.
5.2. Werden auf Wunsch des Eventnehmers nach Vertragsabschluß Änderungen einzelner oder der Gesamtleistung, des Termins oder Ortes gewünscht, kann dies nur in Form einer Stornierung und Neuanmeldung geschehen. Der Eventnehmer erhält ein angemessenes neues Angebot. Lehnt er dieses ab, gelten die unter 5.1. getroffenen Festlegungen.
5.3. Bis zur Inanspruchnahme einer Leistung kann der Eventnehmer verlangen, dass statt seiner, eine andere Person oder Gruppe in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur kann dem Eintritt von Dritten widersprechen, wenn dadurch gesetzliche Vorschriften verletzt werden, eine unangemessene Aufwandserhöhung entsteht oder die Sinnhaftigkeit des Events in Frage gestellt wird. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so entsteht für den ursprünglichen Eventnehmer erst eine Freistellung von der Haftung mit Zustandekommen eines neuen Vertrages zwischen IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur und der oder den Ersatzpersonen.
IM TEAM Eventagentur u. Media Agentur behält sich vor, aus nachfolgend aufgeführten Gründen den Vertrag zu kündigen:
a) Nichtzahlung der vereinbarten Aufwandsentschädigung bis 21 Tage nach Fälligkeit
b) Nachhaltige Störung der Veranstaltung durch den Eventnehmer
c) Voraussichtliche Verhinderung oder erhebliche Beeinträchtigung der Leistungserbringung durch Höhere Gewalt. Sollten Umstände (politische Einflüsse, Wetterkatastrophen, Pandemien etc. ) eine Abhaltung unmöglich machen, sind die Veranstalter/IM Team Event & Media GmbH berechtigt den Markt ohne Schadensersatzkosten abzusagen bzw. abzubrechen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellerstand, der Ware oder für deren Abhandenkommen. Die Austeller/innen haften für Schäden, die durch sie, ihr Personal oder Ausstellungsstücke entstehen.
7.1. IM TEAM Event u. Media Agentur haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der auf Websites, in Katalogen und Prospekten gemachten Angaben und die ordnungsgemäße Erbringung der angebotenen Leistung. Art. 6 I Buchstabe a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge.
7.2. Werden durch den Eventnehmer Fremdleistungen in Anspruch genommen, die ausdrücklich als solche im Angebot gekennzeichnet sind und nicht über IM TEAM Event u. Media Agentur abgerechnet werden, haften wir nur im Falle einer schuldhaften Verletzung unserer Sorgfaltspflicht.
7.3. Wird die angebotene Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht, so kann der Eventnehmer Abhilfe verlangen. IM TEAM Event Agentur u. Media Agentur kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unangemessen hohen Aufwand erfordert.
Der Eventnehmer hat Mitwirkungspflicht. Er hat bei auftretenden Mängeln oder Störungen der Reise oder der Veranstaltung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Pflicht Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten oder dem Schadenseintritt entgegenzuwirken. Alle Austeller/innen haften für Unfälle durch Ausstellungsstücke, Maschinen, Ausstattungen etc. Es muss eine ausreichende Betriebshaftpflicht abgeschlossen sein.
Wir sind uns dessen bewusst, dass es sich bei allen Kontakten mit uns um sehr persönliche und vertrauliche Informationen handelt. Aus diesem Grunde fühlen wir uns zu erhöhter Diskretion verpflichtet, der wir mit einem hohen technischen Sicherheitsaufwand gerecht werden. Im Rahmen des Projektes verpflichtet sich IM TEAM Event und Media GmbH keinerlei Daten Ihrer Kunden ohne deren ausdrücklichen Wunsch länger als notwendig zu speichern. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Laufzeit des geschlossenen Vertrages plus einer Nachbearbeitungszeit von 30 Tagen. Danach werden alle Kundendaten gelöscht. Wir garantieren, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht erfolgt. Die Verbindungen, die IM TEAM Event u. Media Agentur für eine Kontaktaufnahme und weitere Absprachen selbst anbietet sind geschützt. Bitte benutzen Sie deshalb für Kontaktierungen immer die von uns angebotene e-mail Verbindung.
Alle von IM TEAM Event Agentur u. Media GmbH entworfenen oder vermittelten Grafische & Symbolische Elemente, dass für die Öffentliche Werbung und Presse benutzt wird, braucht der Vertragspartner auch für die weiteren Veranstaltungen eine schriftliche Genehmigung. An alle Grafiken die von IM TEAM erstellt oder vermittelt worden sind, sind unter Copyright durch die Firma IM TEAM geschützt.
Der Eventnehmer kann IM TEAM Eventagentur u. Media GmbH nur an dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Gericht verklagen. Für Klagen gegenüber dem Eventnehmer ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend.
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